News

CanPharma Nachrichten

No more posts
national-cancer-institute-2g9uIMeVKvk-unsplash-1200x800.jpg
02/Dez/2020

Professor Thomas M. Clark von der Universität von Indiana fand bei der Durchführung der Metaanalyse heraus, dass der Cannabiskonsum mit einem Rückgang unterschiedlicher Krebsarten korrelierte, darunter Kopf-, Hals- und Lungenkrebs sowie mit Fettleibigkeit verbundene Krebsarten. Clark stellte aber auch fest, dass der Cannabiskonsum mit einer leichten Zunahme von Hodenkrebs in Zusammenhang gebracht werden konnte.

Trotz der interessanten Ergebnisse führt Clark aus, dass diese nicht unbedingt schlüssig sind. Das sei darauf zurückzuführen, dass die Datensätze eine sehr hohe Heterogenität aufwiesen. Zudem fanden sich für viele Krebsarten keine ausreichenden Datensätze.

Risikofaktor für Krebsarten

Clark bemerkte auch, dass Cannabiskonsumenten tendenzielle eine geringe Rate an Fettleibigkeit zeigten. Dabei ist die Fettleibigkeit ein bekannter Risikofaktor für viele Krebsarten. Außerdem stellte er fest, dass die meisten Cannabiskonsumenten eine geringe Entzündungsrate aufweisen. Auch diese ist ein Risikofaktor für Krebs. Gestützt wird dieses Ergebnis von früheren Forschungsarbeiten, die bereits Zusammenhänge zwischen dem Konsum von Cannabis und einem verminderten Entzündungsrisiko nachgewiesen haben.

Des Weiteren zeigten die Ergebnisse, dass Cannabiskonsumenten tendenziell eine verbesserte Insulinresistenz und damit ein geringeres Diabetesrisiko als Nichtkonsumenten aufwiesen. Auch dieser Zusammenhang könnte zu einem verringerten Krebsrisiko beitragen. Denn eine schlechte Insulinresistenz und ein Diabetes sind mit einem höheren Krebsrisiko verbunden, ebenso mit einem schnelleren Krebswachstum.

Als Fazit fasste Professor Clark zusammen:

„Die aktuelle Analyse unterstützt nicht den durchschnittlichen Freizeitkonsum von Cannabis als wirksames eigenständiges Heilmittel gegen Krebs. Die Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Cannabis-Therapie zu den etablierten Krebsbehandlungsschemata nicht nur die Lebensqualität von Krebspatienten erheblich verbessert, sondern auch die Wirksamkeit der Behandlung verbessern könnte, ohne das Tumorwachstum zu stimulieren.“

Weiter führte Clark aus, dass der Cannabiskonsum womöglich die krebsbedingte Todesrate in den USA (jedes Jahr versterben dort rund 600.000 Menschen an Krebs) senken könnte. Allerdings würden die verfügbaren Daten wenig Vertrauen in diese Schlussfolgerung geben. Denn es scheint verschiedene Reaktionen unter den Krebsarten zu geben. Zudem würden für viele Krebsarten keine oder nur wenige Daten vorliegen.

Darüber hinaus stellt Clark fest, dass zwar eine Beziehung zwischen dem Cannabiskonsum und Krebs nachgewiesen werden kann, jedoch keine Kausalität. Deshalb sei bei der Interpretation der Daten Vorsicht geboten.

Quelle:
https://www.liebertpub.com/doi/10.1089/can.2019.0095

 


cbd-infos-tCZVzr9TvxQ-unsplash-1200x900.jpg
26/Nov/2020

Die Rechtslage für den Verkauf von Produkten, die das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) enthalten, ist in Deutschland noch immer unklar. Cannabis mit allen seinen Pflanzenteilen ist dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterworfen. Da CBD als Wirkstoff nicht im BtMG aufgeführt ist, könnte angenommen werden, dass es damit im rechtlichen Sinne auch nicht als Betäubungsmittel gilt. Allerdings existieren hierzu unterschiedliche Urteile.

Jetzt schafft ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) jedoch Klarheit. In Frankreich wurden die Unternehmer Sebastien Beguerie und Antonin Cohen-Adad durch das Gericht in Marseille zu einer Freiheits- und Geldstrafe in Höhe von 18 und 15 Monaten sowie jeweils 10.000 Euro verurteilt, weil sie CBD-haltige Liquids für E-Zigaretten aus Tschechien importierten und in Frankreich zum Verkauf anboten. Hier dürfen lediglich die Hanffasern und -samen gewerblich genutzt werden.

Nachdem die Unternehmer Berufung gegen das Urteil einlegten, gelangte das Verfahren am Ende beim EuGH. Dieser sollte die Frage klären, ob die Vermarktung des in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellten CBD-Produktes aus der gesamten Cannabispflanze und nicht nur aus Hanffasern/-samen mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Laut einem Bericht entschieden die Richter des EuGHs, dass das französische Gesetz Mitbewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten benachteiligt. In der Begründung heißt es, dass man sich nicht auf die Warenverkehrsfreiheit beziehen könne, wenn mit Betäubungsmitteln gehandelt wird. Denn eine Vermarktung von Betäubungsmitteln sei in allen Mitgliedsstaaten verboten. Eine Ausnahme stelle der überwachte Handel mit Betäubungsmitteln dar, die der wissenschaftlichen und medizinischen Verwendung dienen.

„Die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) sind hingegen anwendbar, denn das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD kann nicht als Suchtstoff angesehen werden“, so das EuGH.

CBD besitzt keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit

Weiter erklären die Richter, dass die Begriffe „Suchtstoffe“ und „Droge“ in dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe und dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe definiert werden. Während die Cannabispflanze im erstgenannten Übereinkommen keine Erwähnung findet, ist im zweitgenannten Übereinkommen die Rede von der Pflanze Cannabis Sativa L., woraus die EU-Kommission zog, dass das aus den Blüten und Fruchtständen der Pflanze hergestellte CBD als Betäubungsmittel einzustufen sei.

Diese Interpretation der EU-Kommission widerspreche laut dem EuGH „dem Grundgedanken dieses Übereinkommens und seinem Ziel, die Gesundheit und das Wohl der Menschheit zu schützen“.

„Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Für die CBD-Branche ist das Urteil des EuGHs wegweisend, denn zukünftig werden sich sowohl europäische als auch nationale Gerichte hieran orientieren.

Quelle:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/eugh-cbd-ist-kein-betaeubungsmittel/?fbclid=IwAR3t-oEnXrFnJLWrGOZCqCKIE6iuQd_DSzR5BPiXndIHn4OYnpkFkdN2GAM

 


amy-hirschi-K0c8ko3e6AA-unsplash-1200x800.jpg
18/Nov/2020

Das Fibromyalgie-Syndrom (Weichteilrheuma) ist eine chronische Schmerzerkrankung. Etwa ein bis zwei Prozent der deutschen Bevölkerung sind betroffen, Frauen sechs- bis siebenmal häufiger als Männer.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Schmerzsyndrom, bei dem die Beschwerden sowohl in den Muskeln als auch im Bindegewebe des gesamten Körpers auftreten können. Besonders häufig beklagen Patienten Schmerzen in den Armen, Beinen und im Rücken. Typisch für die Fibromyalgie ist ein Druckschmerz über verschiedenen Schmerzpunkten (Tender Points). Daneben leiden Patienten auch oft unter Schlafstörungen, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Verdauungsbeschwerden.

Die Ursachen sind bis heute noch nicht vollständig geklärt. Es wird angenommen, dass die Schmerzwahrnehmung der Patienten verändert ist, sodass sie Reize schneller wahrnehmen und diesen eine größere Bedeutung geben. Studien geben zudem Hinweise, dass auch die Nervenfasern im Muskelgewebe verändert sein könnten. In vielen Fällen findet sich jedoch keine Ursache bzw. Auslöser der Erkrankung.

Der Einsatz von medizinischem Cannabis bei Fibromyalgie-Beschwerden war bereits Gegenstand von vielen Studien. Da das Endocannabinoid-System unter anderem an der Schmerzwahrnehmung beteiligt ist, könne dies die positiven Resultate aus den Untersuchungen erklären. Zwar sind die Wirkzusammenhänge von Medizinalcannabis und dem Fibromyalgie-Syndrom noch nicht geklärt, die bisherigen Ergebnisse stimmen jedoch positiv.

Cannabisextrakt zeigt Wirkung bei Fibromyalgie-Patienten

Die Public Health School des städtischen Gesundheitsministeriums in Florianopolis (Brasilien) sowie die Bundesuniversität Santa Catarina haben jetzt die Ergebnisse ihrer achtwöchigen klinischen placebokontrollierten Studie veröffentlicht. An dieser Studie nahmen 17 Frauen mit Fibromyalgie teil. Diese erhielten pro Tag ein THC-reiches Cannabisextrakt (24,44 mg/mL THC und 0,51 mg/mL CBD).

In dem achtwöchigen Zeitraum wurden die Patienten regelmäßig befragt und im Vergleich zur Placebo-Gruppe zeigte die Cannabis-Gruppe eine deutliche Verbesserung der Werte Schmerzen, Wohlbefinden, Müdigkeit und Depression. Von starken Nebenwirkungen wurde nicht berichtet.

Die Forscher führen aus, dass weitere Studien mit unterschiedlichen Cannabinoiden durchgeführt werden müssen, um den langfristigen Nutzen beurteilen zu können. Nur so könne das Wissen über die Wirkung von medizinischem Cannabis bei dem Fibromyalgie-Syndrom erweitert werden.

Quelle:
Chaves C, Bittencourt PCT, Pelegrini A. Ingestion of a THC-Rich Cannabis Oil in People with Fibromyalgia: A Randomized, Double-Blind, Placebo-Controlled Clinical Trial. Pain Med. 2020 Oct 1;21(10):2212-2218. doi: 10.1093/pm/pnaa303. PMID: 33118602; PMCID: PMC7593796.

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7593796/

 


christina-winter-OJdxsFOVUu8-unsplash-1200x960.jpg
11/Nov/2020

In Deutschland leiden laut Schätzungen über 320.000 Menschen unter einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa. Verschiedene Studien haben bereits Hinweise darauf gegeben, dass Cannabinoide bei CED entzündungshemmend und schmerzlindernd wirken können.

Im Mai dieses Jahres veröffentlichte die Lambert-Initiative für Cannabinoid-Therapien an der University Sidney die Ergebnisse ihrer Umfrage zum Thema chronisch-entzündliche Darmerkrankung und die Verwendung von Cannabis. Rund ein Viertel der Australier, die unter Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa leiden, medizieren sich mit illegalem Cannabis. Nur 1,4 Prozent der 838 befragten Teilnehmer bekamen legales medizinisches Cannabis.
Die Forscher führten aus, dass diese Ergebnisse darauf hindeuten, dass Patienten ihre Krankheit mit Medikamenten nicht angemessen behandeln können und deshalb auf der Suche nach alternativen Therapieoptionen seien. Durch die Verwendung von Cannabis konnten die Patienten insbesondere Krämpfe und Schmerzen lindern. Zusätzlich verbesserten sich auch die Schlafqualität und die Angstsymptomatik. Die Stuhlhäufigkeit, -konsistenz und -dringlichkeit verbesserten sich hingegen nur gering.

Aktuelle Umfrage zu CED und Cannabiskonsum

Das Online-Magazin Medical Tribune berichtet über eine aktuelle Umfrage, die von der Klinik für integrative Medizin und Naturheilkunde in Bamberg durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 417 CED-Patienten zu ihren Erfahrungen mit Cannabis befragt.

Rund 8 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sie Cannabis zur Linderung ihrer Beschwerden bereits eingesetzt haben. 16,7 Prozent erklärten, dass ihnen medizinisches Cannabis von ihrem Arzt empfohlen wurde und 5,7 Prozent beantragten die Kostenübernahme. Über den Schwarzmarkt bezogen 82,4 Prozent das Cannabis.

Besonders interessant ist, dass 40 Prozent der Befragten nach subjektiver Einschätzung angaben, dass sie ihre Biologika-Dosis durch die Verwendung von Cannabis reduzieren konnten. 6,7 Prozent setzten ihre Medikamente ganz ab.
Weiter heißt es, dass der häufigste Grund für die Beendigung des Cannabiskonsums zur Beschwerdenlinderung die fehlende Möglichkeit war, legales medizinisches Cannabis zu erhalten. Aus diesem Grund sprachen sich 62,9 Prozent für die Cannabis-Legalisierung aus.

Die Forscher führten zu den Ergebnissen aus, dass der hohe Bezug über den Schwarzmarkt bedenklich sei. Außerdem seien kontrollierte klinische Studien zu medizinischem Cannabis bei CED notwendig.

Quellen:

https://www.medical-tribune.de/medizin-und-forschung/artikel/cannabis-eigentherapie-bei-chronisch-entzndlichen-darmerkrankungen-weit-verbreitet/


sharon-mccutcheon-FEPfs43yiPE-unsplash-1200x1800.jpg
04/Nov/2020

In Deutschland zählen chronische Rückenschmerzen im Lendenwirbelsäulenbereich (Lumbalgien) zu den häufigsten Erkrankungen. Die Ursachen können vielfältig sein. Besonders häufig leiden Patienten unter einer Arthrose der Wirbelgelenke, einer Osteochondrose (verschleißbedingte Veränderungen an Wirbelkörpern und Bandscheibe) sowie einer Bandscheibenvorwölbung.

In vielen Fällen reichen nicht-medikamentöse Therapien und die Gabe von Schmerzmitteln nicht aus, um die Beschwerden effektiv zu lindern. Bei sehr starken Schmerzen kommen dann Opioide zum Einsatz, die erhebliche Nebenwirkungen und ein hohes Abhängigkeitsrisiko bergen.

Verschiedene Studien haben in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass Patienten, die Opioide und zusätzlich medizinisches Cannabis einnehmen, ihre Opioiddosis reduzieren konnten. Dies ist möglich, da Cannabinoide die Wirkung von Opioiden verstärken können. Insofern können sich Opioide und Cannabinoide im Rahmen einer Schmerztherapie ergänzen.

Neue Studie liefert positive Ergebnisse

Die Society of Cannabis Clinicians in Sebastopol (USA) hat jetzt die Ergebnisse ihrer retrospektiven Kohortenstudie mit 61 Patienten, die an chronischen LWS-Schmerzen leiden und Opioide einnehmen, veröffentlicht.

Nachdem die Patienten medizinisches Cannabis erhielten, konnten 50,8 Prozent die Opioideinnahme beenden. Dies dauerte im Median 6,4 Jahre (IQR01,75-11 Jahre). Von den 29 Patienten, die ihre Einnahme von Opioiden nicht einstellen konnten, waren neun Patienten in der Lage, die Opioiddosis zu reduzieren. Weitere drei Patienten behielten die Dosis bei und 17 Patienten mussten die Dosis erhöhen.

Die Autoren der Studie erklärten, dass keine Variablen identifiziert werden konnten, anhand dessen messbar war, welche Patienten die Opioideinnahme beendeten. Allerdings nehmen die Autoren an, dass diejenigen, die höhere Dosen Cannabis konsumierten, auch mit größerer Wahrscheinlichkeit keine Opioide mehr zur Schmerzlinderung benötigten.

In ihrer abschließenden Erklärung führten die Autoren der Studie aus, dass der Cannabiskonsum in dieser Langzeitbeobachtungsstudie bei etwa mehr als der Hälfte der Patienten als Alternative zu Opioiden wirkte sowie als Ergänzung zur Verringerung der Einnahme bei chronischen Opioidkonsumenten.

Takakuwa KM, Hergenrather JY, Shofer FS, Schears RM. The Impact of Medical Cannabis on Intermittent and Chronic Opioid Users with Back Pain: How Cannabis Diminished Prescription Opioid Usage. Cannabis Cannabinoid Res. 2020 Sep 2;5(3):263-270. doi: 10.1089/can.2019.0039. PMID: 32923663; PMCID: PMC7480723
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32923663/

 


georg-arthur-pflueger-eO_JhqabBY0-unsplash-1200x800.jpg
08/Okt/2020

Die Forscher der Medizinischen Universität Innsbruck haben jetzt in einer randomisierten kontrollierten Studie getestet, inwieweit das synthetische THC-Präparat Nabilon die nichtmotorischen Symptome (NMS) lindern kann. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in dem renommierten Fachjournal der American Neurological Assosiation „Annals of Neurology“.

Etwa zwei Prozent der Weltbevölkerung im Alter von über 60 Jahren erkrankt an der neurodegenerativen Erkrankung Morbus Parkinson. Betroffene leiden unter vielfältigen motorischen Störungen wie einem Muskelzittern in Ruhe, Bewegungsarmut, verlangsamten Bewegungen und steifen Muskeln. Hinzu kommt, dass die aufrechte Körperhaltung immer instabiler wird. Daneben können verschiedene nichtmotorische Symptome (NMS) auftreten wie Stimmungsschwankungen, Wahrnehmungs- und Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, geminderte Leistungsfähigkeit, Depressionen und Angstzustände.

Die Forscher führen aus, dass die Belastung der NMS während des Krankheitsverlaufes häufig zunimmt. Es gebe nur wenige Daten aus kontrollierten klinischen Studien zur Behandlung und die verfügbaren Therapieoptionen seien begrenzt.

„Die potenzielle therapeutische Wirkung von Cannabinoiden auf Motorik und NMS bei Parkinson ist ein wichtiges Thema und wird häufig von Patientinnen und Patienten im Behandlungsraum angesprochen“, erklärte die Erstautorin der Studie Marina Peball.

Der Neurologe und korrespondierender Autor der Studie Klaus Seppi erklärte weiter, dass man in der Studie die Wirkung von Nabilon „auf die kontrollierte Behandlung von NMS bei Parkinson randomisiert und doppel-blind sowie Placebo-kontrolliert bei einer hohen Zahl an PatientInnen untersucht“ habe.

Bei Nabilon handelt es sich um ein synthetisches Analogon von Tetrahydrocannabinol (THC), der psychoaktiven Komponente von Cannabis. Nabilon weist ähnliche pharmakologische Eigenschaften auf wie THC.

Ergebnisse der Studie

Bei der Studie wurde ein Entzugsdesign verwendet, nachdem alle Patienten auf Nabilon eingestellt wurden. In den Ergebnissen heißt es, dass die NMS-Belastung unter der Behandlung mit Nabilon abgenommen habe. Insbesondere hätten Ängste abgenommen und die Schlafqualität habe sich verbessert. Außerdem sei die Therapie von den Patienten gut vertragen worden.

„Angesichts der Daten und möglichen Wirkmechanismen können wir sagen, dass Nabilon nichtmotorische Symptome bei Patientinnen und Patienten mit Parkinson zu verbessern scheint“, so die Forscher.

Somit können die Ergebnisse der Studie zu einem besseren Verständnis des Werts von Cannabinoiden für die Behandlung von NMS beitragen. Zudem können die Ergebnisse als Basis für größere kontrollierte, eventuell zu einer Zulassung führender Studien dienen.

Quelle:
https://www.i-med.ac.at/mypoint/news/748324.html


matteo-paganelli-MqISkm2iLGc-unsplash-1200x900.jpg
30/Sep/2020

Das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland verlief von Beginn an holprig. Nachdem das erste Verfahren gestoppt wurde, startete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2018 die nächste Runde. Doch auch hier kam es zu Verzögerungen. Erst verlängerte sich die Bewerbungsfrist zweimal und dann die Zuschlagserteilung. Dennoch hielt man daran fest, die erste Ernte in Deutschland in diesem Jahr einfahren zu können.

Einem aktuellen Bericht der apotheke adhoc zufolge können die Cannabisproduzenten Aurora, Aphria und Demcan in diesem Jahr kein deutsches Cannabis ernten. Schuld sei die Coronakrise. So waren die zuständigen Behörden nicht in der Lage, die notwendigen BtM- und GMP-Zertifizierungen fristgerecht auszustellen.

Produzenten bestätigen Verzögerungen

Zurzeit bereite Aurora die Inbetriebnahme ihrer Produktionsanlage in Leuna vor und erklärte laut apotheke adhoc:

„Wir freuen uns darauf, die Produktion zu beginnen, sobald alle notwendigen Schritte zur Produktionsvorbereitung und zu behördlichen Genehmigungen unternommen wurden – einige dieser Schritte dauern durch die anhaltende Pandemie verursachten Einschränkungen länger als ursprünglich erwartet und geplant. Aurora diskutiert regelmäßig den Projektfortschritt mit der Cannabisagentur und stimmt das weitere Vorgehen und etwaige Verzögerungen im Zeitplan ab. Die erste Lieferung wird sich vermutlich in das nächste Jahr verschieben.“

Das Berliner-Startup Demecan plant ebenfalls die Produktion in der Nähe von Leuna. In Ebersbach, nahe Dresden, erwarb das Unternehmen einen ehemaligen Schlachthof von dem insolventen Cannabiskonzern Wayland. Nun müsse die Cannabisproduktion den neuen Bedingungen angepasst werden, sodass eine Ernte in diesem Jahr unmöglich sei.

„Unser Ziel ist es, zeitnah mit dem Anbau der Pflanzen zu beginnen, um so schnell wie möglich im neuen Jahr eine Lieferung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu gewährleisten“, so Demecan laut apotheke adhoc.

Die Verzögerung der Cannabisernte habe auch das Unternehmen Aphria bestätigt, dessen Produktionsanlage sich in der Nähe von Neumünster befinde. Eine Lieferung werde für das erste Quartal 2021 anvisiert.

Keine Veränderungen auf dem deutschen Cannabismarkt

Die Verzögerungen bei der deutschen Cannabisernte durch die Coronakrise sind nachvollziehbar. Dennoch reicht das importierte medizinische Cannabis nicht aus, weshalb das BfArM die rund 12,4 Tonnen nachbeantragen musste.
Aber auch selbst wenn deutsches Cannabis nächstes Jahr verfügbar ist, dürften die 2,6 Tonnen pro Jahr bei Weiten nicht ausreichen, sodass Deutschland weiterhin auf Unternehmen wie CanPharma angewiesen sein dürfte, die Medizinalcannabis nach Deutschland importieren.

Quelle:

Germany’s first medical cannabis harvests likely delayed until 2021


https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/bfarm-cannabis-dieses-jahr-keine-ernte/?tx_aponews_newsdetail%5B%40widget_4%5D%5BcurrentPage%5D=2&tx_aponews_newsdetail%5B%40widget_4%5D%5BitemsPerPage%5D=1&cHash=25c7ab284ce95b6f9449e330a777fc2a


callie-gibson-IT2S-W8-Tu8-unsplash-1200x1426.jpg
23/Sep/2020

Die Zwangsstörung (obsessive-compulsive disorder – OCD) ist eine psychische Störung, bei der Patienten unter Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen leiden. Obwohl den Patienten bewusst ist, dass dieser Zwang übertrieben ist, müssen sie dem Drang nachgeben. Je nach Ausprägung und Schweregrad der Erkrankung, ist das Alltagsleben von Patienten erheblich beeinträchtigt.

Die Ursachen sind nicht endgültig geklärt. Diskutiert werden psychologische Erklärungsmodell sowie Störungen im Hirnbotenstoffwechsel als Risikofaktor. Zudem gibt es Hinweise auf die Beteiligung verschiedener andere Signalwege, wie zum Beispiel des glutamatergen, dopaminergen oder GABAergen Systems.

Zwangsstörung: Beteiligung des Endocannabinoidsystems

Verschiedene Untersuchungen, insbesondere eine kleine Anzahl von Tierversuchen, geben Hinweise darauf, dass das Endocannabinoidsystem an der Pathophysiologie der Zwangsstörung beteiligt sein könnte.

Im Jahr 2019 veröffentlichten Forscher der Columbia University eine Übersichtsarbeit zu dem Thema, ob das Endocannabinoidsystem ein neues Behandlungsziel für Zwangsstörungen sein könnte. Neben einer umfassenden Übersicht über Endocannabinoide und Phytocannabinoide führen die Forscher auch Daten aus verschiedenen Studien aus.

In zwei Fallberichten heißt es, dass die Behandlung mit Dronabinol bei zwei Patienten mit therapierefraktärer Zwangsstörung positive Ergebnisse zeigte. Auch die Daten aus einer kleinen offenen, unkontrollierten Studie zeigten, dass die Kombination aus Nabilon und Psychotherapie wirksamer war als jede Behandlung allein.

Zusammenfassend führen die Forscher aus:

„Gibt es in der Psychiatrie einen Platz für cannabinoid-basierte Medikamente? Studien an Tieren und Menschen haben gezeigt, dass das Endocannabinoidsystem ein wichtiger Regulator der Emotionalität ist. Aber wie können wir dieses Wissen für die Therapie nutzen? Dieser Übersichtsartikel bietet eine kritische Bewertung der Beweise, die sich auf Zwangsstörungen konzentrieren und Hinweise auf zukünftige Forschungen geben.“

Medizinisches Cannabis zur Behandlung des Tourette-Syndroms

Patienten mit dem Tourette-Syndrom leiden unter chronischen vokalen und/oder motorischen Tics, die oftmals mit komorbidem obsessivem Zwangsverhalten assoziiert sind. Verschiedene Untersuchungen und klinische Studien haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Patienten mit dem Tourette-Syndrom von einer Behandlung mit medizinischem Cannabis profitieren können. Nach der Einnahme verschiedener cannabisbasierter Arzneimittel (Sativex, medizinische Cannabisblüten) berichteten die Patienten über eine Verbesserung der Tics.

Aktueller Fallbericht eines Patienten mit einer Zwangsstörung

In einem Fallbericht wurde ein 22-jähriger Patient vorgestellt, der seit seiner Kindheit unter einer schweren Zwangsstörung leidet. Unter der Behandlung mit medizinischem Cannabis reduzierten sich die Symptome der Zwangsstörung signifikant. Ebenso verbesserte sich auch seine Depression, was zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität führte.

Quelle:
https://www.eurekalert.org/pub_releases/2019-05/mali-cch053119.php
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32848902/


richard-t-yovhXPl8V1M-unsplash-1200x800.jpg
11/Sep/2020

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland eine Menge von 10,4 Tonnen über vier Jahre ausgeschrieben. Diese Menge reicht jedoch bei Weitem nicht, um den Bedarf zu decken. Die Importabhängigkeit wird voraussichtlich bestehen bleiben.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, dass sich der Importbedarf von medizinischem Cannabis in den Jahren 2015 bis 2019 vervierzehnfacht habe. In diesem Jahr musste das BfArM wie auch in den vergangenen Jahren nachträglich die Erhöhung der Importmenge beantragen, und zwar um 75 Prozent. Laut der Bundesregierung seien Lieferengpässe jedoch nicht zu erwarten.

Kompliziertes Importverfahren statt Stärkung der heimischen Produktion

Die Bundesregierung regelt die Versorgung mit Medizinalcannabis über ein genehmigungspflichtiges Importverfahren. Im Vorhinein muss die Bundesopiumstelle den voraussichtlichen Bedarf bis zum 30. Juni dem BfArM sowie dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt der Vereinten Nationen (INCB) melden.

Die Schätzung des Bedarfs umfasst medizinische Cannabisblüten für die direkte Abgabe an den Patienten sowie Cannabisblüten für die Herstellung von Extrakten, Dronabinol und Fertigarzneimitteln. Ebenso müssen die Mengen an Cannabis berücksichtigt werden, die für klinische Prüfungen und Forschungen benötigt werden.

„Die Schätzung erfolgt auf Grundlage der bis zum 30. Juni eines Jahres vorliegenden Verbrauchsdaten, deren Entwicklung innerhalb des vorhergehenden Jahres und unter Berücksichtigung der bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am legalen Betäubungsmittelverkehr vorliegenden Bestandsmengen“, so die Bundesregierung.

Bedarf an medizinischem Cannabis steigt kontinuierlich

An der vorgenannten Vorgehensweise kritisiert die FDP, dass der Bedarf an Medizinalcannabis kontinuierlich steigt und dass die geschätzten Mengen nicht angepasst werden. Laut dem Online-Magazin apotheke adhoc lag die genehmigte Einfuhrmenge im Jahr 2015 bei 1485 Kilogramm, im Jahr 2016 bei 1500 Kilogramm, im Jahr 2017 bei 10.380 Kilogramm, im Jahr 2018 bei 10.688 Kilogramm und im Jahr 2019 bei 20.774 Kilogramm. In all den Jahren musste immer eine Nachschätzung vorgenommen werden, da die importierte Menge nicht ausreichte.

Die genehmigte Einfuhrmenge für das Jahr 2020 liegt bei 16.100 Kilogramm. Das sind über vier Tonnen weniger als im Jahr 2019.

„Da ein Überschreiten dieses Wertes vor Ablauf des Jahres 2020 erwartet wird, hat das BfArM beim INCB bereits eine Erhöhung der Menge im Rahmen einer Nachschätzung des voraussichtlich zusätzlichen medizinischen und wissenschaftlichen Bedarfs für das Jahr 2020 über insgesamt 12.355 Kilogramm beantragt“, erklärte die Bundesregierung.

Die Antwort des INCB steht noch aus.

Weiter erklärte die Regierung, dass die Erhöhung der Anbaumengen in Deutschland nicht geplant sei. Laut apotheke adhoc kritisierte FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinnenburg, dass dies eine vertane Chance sei. Gleichzeitig fordert er, den Cannabisanbau im Land zu stärken.

„Die geplanten Ernten in Deutschland decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs. Wir müssen die Abhängigkeit von Importen minimieren und die Produktionsmengen in Deutschland erhöhen. Auch der lukrative Exportmarkt sollte deutschen Unternehmen eröffnet werden. Es gibt keinen Grund, deutsche Unternehmen zu benachteiligen und sie vom Weltmarkt auszuschließen“, so Dr. Schinnenburg.

Quellen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/214/1921416.pdf
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/cannabis-bfarm-verschaetzt-sich/

 


national-cancer-institute-byGTytEGjBo-unsplash-1200x800.jpg
02/Sep/2020

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) spricht sich jetzt laut dem Onlinemagazin DAZ.online für eine Rezeptpflicht für CBD-Produkte aus. Aus Sicht des VCA sei jedoch die Einstufung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel nicht notwendig.

In vielen Apotheken steigt die Nachfrage nach CBD-Produkten, denn diesen wird eine beruhigende, einschlaffördernde und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Problematisch ist jedoch, dass die CBD-Produkte nicht nach standardisierten Verfahren hergestellt werden und deshalb auch keine Studien zur Wirkweise existieren. Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage in Deutschland unklar ist. So sind einige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel und andere als Medizinprodukte erhältlich.

Weiter heißt es in dem Bericht, dass „CBD-Zubereitungen nach NRF-Rezeptur (Ölige Cannabidiol-Lösung 100 mg/mL NRF 22.10. und ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/mL NRF 22.10.) nicht verschreibungspflichtig sind. Das CBD-Medikament Epidyolex sei jedoch verschreibungspflichtig, was die Apotheker verunsichere und es stelle sich die Frage, ob das Inverkehrbringen von CBD-Produkten zulässig sei.

CBD-Produkte: Keine Einstufung als Betäubungsmittel

In einer Stellungnahme erklärte der VCA, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden müsse. Denn CBD entfalte keine psychotrope Wirkung. Auch bestehe nicht die Gefahr einer Abhängigkeit. Stattdessen wäre es notwendig, dass CBD-haltige Produkte der Rezeptpflicht unterstellt werden sollten.

„CBD ist ein wichtiger Inhaltsstoff der Cannabispflanze, der sowohl die Wirkung von THC beeinflussen, als auch selbst durch seine Fähigkeit, spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems zu aktivieren, signifikante Wirkungen auslösen kann“, so der VCA laut dem Medienbericht.

Dem VCA zufolge besitze CBD ein großes therapeutisches Potenzial. Hieraus resultiere, dass das Cannabinoid als Arzneimittelwirkstoff eingestuft werden müsse – genauso wie das CBD-Medikament Epidyolex. Die Einstufung als Nahrungsergänzungsmittel sieht der VCA kritisch.

„Die zuerst durchweg positive Berichterstattung in diversen Zeitschriften sowie eine verkaufsfördernde Beweihräucherung auf unzähligen Herstellerseiten im Internet weckte bei den Menschen die Neugier auf dieses potenzielle Allheilmittel“, so der Verband. „CBD ist aber mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden“, so der VCA.

CBD-Produkte: Rezeptpflicht als Lösung?

Als Lösung sieht der VCA, dass CBD-Produkte als rezeptpflichtige Zubereitungen oder Fertigarzneimittel über Apotheken vertrieben werden.

„Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidyolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: Beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht“, erklärt der VCA abschließend in seiner Stellungnahme.

Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/26/cannabis-apotheker-fordern-rezeptflicht-fuer-cbd-produkte/chapter:1

Stellungnahme des VCA zur angedachten Einstufung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel (BtM)


Hauptsitz

CanPharma GmbH
Lehnitzstraße 14
16515 Oranienburg
Deutschland

Social Media