VCA fordert Rezeptpflicht für CBD-Produkte

September 2, 2020
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Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) spricht sich jetzt laut dem Onlinemagazin DAZ.online für eine Rezeptpflicht für CBD-Produkte aus. Aus Sicht des VCA sei jedoch die Einstufung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel nicht notwendig.

In vielen Apotheken steigt die Nachfrage nach CBD-Produkten, denn diesen wird eine beruhigende, einschlaffördernde und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Problematisch ist jedoch, dass die CBD-Produkte nicht nach standardisierten Verfahren hergestellt werden und deshalb auch keine Studien zur Wirkweise existieren. Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage in Deutschland unklar ist. So sind einige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel und andere als Medizinprodukte erhältlich.

Weiter heißt es in dem Bericht, dass „CBD-Zubereitungen nach NRF-Rezeptur (Ölige Cannabidiol-Lösung 100 mg/mL NRF 22.10. und ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/mL NRF 22.10.) nicht verschreibungspflichtig sind. Das CBD-Medikament Epidyolex sei jedoch verschreibungspflichtig, was die Apotheker verunsichere und es stelle sich die Frage, ob das Inverkehrbringen von CBD-Produkten zulässig sei.

CBD-Produkte: Keine Einstufung als Betäubungsmittel

In einer Stellungnahme erklärte der VCA, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden müsse. Denn CBD entfalte keine psychotrope Wirkung. Auch bestehe nicht die Gefahr einer Abhängigkeit. Stattdessen wäre es notwendig, dass CBD-haltige Produkte der Rezeptpflicht unterstellt werden sollten.

„CBD ist ein wichtiger Inhaltsstoff der Cannabispflanze, der sowohl die Wirkung von THC beeinflussen, als auch selbst durch seine Fähigkeit, spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems zu aktivieren, signifikante Wirkungen auslösen kann“, so der VCA laut dem Medienbericht.

Dem VCA zufolge besitze CBD ein großes therapeutisches Potenzial. Hieraus resultiere, dass das Cannabinoid als Arzneimittelwirkstoff eingestuft werden müsse – genauso wie das CBD-Medikament Epidyolex. Die Einstufung als Nahrungsergänzungsmittel sieht der VCA kritisch.

„Die zuerst durchweg positive Berichterstattung in diversen Zeitschriften sowie eine verkaufsfördernde Beweihräucherung auf unzähligen Herstellerseiten im Internet weckte bei den Menschen die Neugier auf dieses potenzielle Allheilmittel“, so der Verband. „CBD ist aber mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden“, so der VCA.

CBD-Produkte: Rezeptpflicht als Lösung?

Als Lösung sieht der VCA, dass CBD-Produkte als rezeptpflichtige Zubereitungen oder Fertigarzneimittel über Apotheken vertrieben werden.

„Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidyolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: Beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht“, erklärt der VCA abschließend in seiner Stellungnahme.

Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/26/cannabis-apotheker-fordern-rezeptflicht-fuer-cbd-produkte/chapter:1

Stellungnahme des VCA zur angedachten Einstufung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel (BtM)

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