Suchtstoffkommission stuft Cannabis neu ein

Dezember 9, 2020
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Gleich zwei wichtige Urteile innerhalb kürzester Zeit schaffen Bewegung in die Cannabis-Branche. Ende November schaffte zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Klarheit in Bezug auf den Verkauf von CBD-Produkten. Hierin heißt es, dass Cannabidiol (CBD) nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, anderes als Tetrahydrocannabinol (THC), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Vergangene Woche hat dann die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) Cannabis offiziell als Substanz mit „medizinischem Nutzen“ anerkannt. Davor wurde Cannabis als Substanz bewertet, die gar keinen oder nur einen sehr geringen Nutzen besitzt. Damit folgt die Suchtstoffkommission der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Mit 27 Stimmen für den Beschluss, 25 Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmte die Suchtstoffkommission dann aber dafür, dass Cannabis als Substanz mit medizinischen Eigenschaften eingestuft wird.

Laut einem Medienbericht führte Yann Bisiou (Assistenzprofessor an der Universität Montpellier-III und Experte für Drogenrecht) zu dieser historischen Neubewertung aus:

„Zum ersten Mal seit 1916 erkennt man hiermit auf internationaler Ebene an, dass Cannabis von therapeutischem Interesse ist. Seit einem Jahrhundert haben internationale Übereinkommen zu Drogen stets unterstrichen, dass diese Substanz gefährlich und ohne jeden medizinischen Nutzen ist. 2020 erklärt die UNO dann, dass das Gegenteil der Fall ist.“

Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft kommentierte die Neueinstufung wie folgt:

„Nach diesem internationalen Impuls erwarten wir weltweit Erleichterungen im Umgang mit Medizinalcannabis. Dies begrüßen wir sehr, da Importeure, Anbauer und Distributoren in Zukunft mit weniger bürokratischen Hürden rechnen können.“

Weg in die Legalisierung?

Die Entscheidung der Suchtstoffkommission ebnet noch nicht den Weg für eine Legalisierung von Cannabis in den EU-Mitgliedsstaaten. Cannabis wird nach wie vor als streng zu kontrollierende Substanz geführt, zwar nicht mehr in der höchsten Kategorie IV mit schweren Drogen wie Heroin, aber immer noch in der Untergruppe I gemeinsam mit Drogen wie Kokain und Methadon.

Experten gehen jedoch davon aus, dass die Neubewertung von Cannabis ein kleiner Schritt hin zu Lockerungen sein könnte. Die weiteren Entwicklungen bleiben jedoch abzuwarten.

In Deutschland bleibt der Besitz von Cannabis strafbar. In vielen Bundesländern werden die Ermittlungsverfahren jedoch häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Quellen:

https://www.gentside.de/gesundheit/uno-erkennt-medizinischen-nutzen-von-cannabis-an_art20477.html

https://www.dw.com/de/vereinte-nationen-bewerten-cannabis-neu/a-55807237

 

 

 

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