Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Der Verkauf und die Lieferung von medizinischem Cannabis der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes von der CanPharma GmbH, Lehnitzstraße 14, 16515 Oranienburg (im Folgenden „Anbieter“) an Apotheken im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen (im Folgenden „Kunde/Kunden“), erfolgt ausschließlich unter Geltung der folgenden Allgemeinen Vertriebsbedingungen des Anbieters (im Folgenden „Vertriebsbedingungen“).

1.2 Die vorliegenden Vertriebsbedingungen gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäfte zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

1.3 Anders lautende, abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn in einer Bestellung auf sie verwiesen wurde, es sei denn, der Anbieter hat zuvor der Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Anbieters verstehen sich als freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst nach Annahme gemäß Ziffer 2.3 zustande.

2.2 Der Kunde erklärt mit der Bestellung, verbindlich die in der Bestellung angegebenen Produkte (im Folgenden „Produkte“) erwerben zu wollen.

2.3 Das in der Übersendung der Bestellung (via Fax oder E-Mail) liegende Angebot kann vom Anbieter innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Eingang der Bestellung angenommen werden. Die Annahme erfolgt schriftlich (z.B. via Fax oder E-Mail) oder konkludent durch Zusendung der Produkte. Die Annahme seitens des Anbieters hängt u.a. von der Lieferfähigkeit der einzelnen Produkte ab. Die Lieferfähigkeit kann z.B. der folgenden Seite entnommen werden https://canpharma.de/produkt/ oder telefonisch bei dem Anbieter erfragt werden. Gleichzeitige Bestellungen von verfügbaren Produkten und Vorbestellungen von zukünftig wieder lieferbaren Produkten werden grundsätzlich als getrennte Bestellungen des Kunden behandelt, so dass auch der Versand pro Bestellung anfällt. Vorbestellungen sind stets unverbindlich für den Anbieter und bedürfen ebenfalls der separaten Annahme im Sinne von Satz 1 dieser Ziffer

2.3., sobald die Produkte wieder lieferbar sind. Die Frist zur Annahme im Sinne von Satz 1 dieser Ziffer 2.3. erlischt bei Vorbestellungen spätestens vier Wochen nach Zugang des Angebots beim Anbieter.

2.4 Die Frist nach Ziffer 2.3 beginnt erst dann, wenn der Kunde neben seiner Bestellung auch Nachweise darüber erbracht hat, dass er berechtigt ist, die bestellten Produkte zu beziehen. Eine gesonderte Aufforderung durch den Anbieter bedarf es hierzu nicht.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Es gelten die Verkäuferpreise zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der Preisliste des Anbieters, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind in den Preisen die Versandkosten, Versicherungskosten, Zollgebühren oder sonstige mit dem Kauf der Produkte zusammenhängende Kosten und Gebühren nicht berücksichtigt. Diese werden dem Kunden, sofern angefallen, separat in Rechnung gestellt.

3.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto des Anbieters.

3.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen ab Rechnungszugang ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Soweit eine Zahlung per SEPA Lastschrift vereinbart ist, wird die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) auf 2 Werktage verkürzt. Zahlungen per Scheck oder Wechsel sind ausgeschlossen. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem Anbieter frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang, Retouren

4.1 Die Lieferung erfolgt als Standardversand ab Werk (Incoterms 2010). Der Kunde fügt der Lieferung der Produkte alle gesetzlich notwendigen Unterlagen bei. Hierzu zählen insbesondere die gem. § 17 Abs. 6 Satz 3 bis Satz 6 AMWHV notwendig beizufügenden Unterlagen und Angaben.

4.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dem Kunden steht es frei, eine Transportversicherung abzuschließen.

4.3 Erfolgt der Transport in speziellen Transportboxen, Kühlboxen oder anderen Leihverpackungen des Anbieters, so bleiben diese Eigentum des Anbieters und sind bei der nächsten Lieferung dem Anbieter zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, solche Leihverpackungen des Anbieters pfleglich zu behandeln. Gibt der Kunde Leihverpackungen nicht zurück oder beschädigt er diese, so hat er dem Anbieter den Schaden zu ersetzen.

4.4 Mit der Aussonderung und Bereitstellung der Produkte auf dem Werksgelände des Anbieters geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Der Gefahrübergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch den Anbieter, wenn eine Verzögerung des Versands aus Gründen nicht möglich ist, die in der Risikosphäre des Kunden liegen. Die zusätzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahrübergang hat der Kunde zu tragen.

4.5 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.

4.6 Angegebene Liefertermine des Anbieters sind grundsätzlich unverbindlich, solange sie nicht durch den Anbieter schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin versendet wird.

4.7 Voraussetzung für die Einhaltung etwaig vereinbarter Lieferfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Hierzu zählt insbesondere die Beibringung von ggf. erforderlichen Unterlagen sowie bei Vereinbarung einer Vorauszahlung deren Eingang beim Anbieter.

4.8 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird der Anbieter trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig beliefert, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

4.9 Wird ein Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten, die der Anbieter zu vertreten hat, so hat der Kunde dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies gilt nicht, wenn das Setzen einer Nachfrist ausnahmsweise entbehrlich ist.

4.10 Treten vom Anbieter nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse (insb. höhere Gewalt, Betriebsstörung, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen beim Anbieter oder einem Lieferanten) ein, die die Fertigstellung oder Ablieferung der Produkte erheblich beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Der Kunde hat während dieser Zeit keine Rechte bzw. Ansprüche gegen den Anbieter wegen Verzugs. Dies gilt auch beim Eintritt solcher Hindernisse bei einem Unterlieferanten. Befindet sich der Anbieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses in Verzug, so ist nicht allein deshalb ein Vertretenmüssen anzunehmen.

4.11 Gerät der Kunde mit der Annahme oder durch das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren in dem Zeitpunkt des Verzugs auf den Kunden über. Der Anbieter ist berechtigt, einen dadurch entstehenden Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

4.12 Kommt der Anbieter in Verzug, so haftet er für hierdurch entstandene Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

4.13 Eine Rücknahme unserer Produkte ist nur bei etwaigen auftretenden Mängeln möglich. Bei Rücksendungen der Ware aufgrund anderer Gegebenheiten (wie Fehlbestellung etc.) werden 50% des Kaufpreises zuzüglich Versand- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt – die Kosten trägt der Kunde. Für alle Rücknahmen ist die vorherige Zustimmung des Anbieters erforderlich.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

5.1 Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.3 Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Anbieters an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag behält sich der Anbieter das Eigentum an den gelieferten Produkten gem. § 449 Abs. 1 BGB vor („Vorbehaltsprodukte“). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsprodukte nach angemessener Fristsetzung zurückzufordern. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsprodukte durch den Anbieter stellt stets einen Rücktritt vom Vertrag dar.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsprodukte pfleglich zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

6.3 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich bei Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsprodukte schriftlich zu unterrichten. Der Kunde haftet dem Anbieter für den entstandenen Ausfall, soweit der Dritte dem Anbieter die etwaigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag.

6.4 Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte berechtigt. Bereits mit Abschluss dieses Vertrages tritt der Kunde an den Anbieter seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte in Höhe des mit dem Anbieter vereinbarten Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Der Anbieter nimmt die Abtretungen hiermit an. Der Kunde bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt. Der Anbieter verpflichtet sich, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, gegenüber dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen und die Forderungen nicht einzuziehen.

6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Sachen, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen, verarbeitet, so erwirbt der Anbieter durch die Verarbeitung oder Umbildung Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstandenen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsprodukte.

6.6 Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Sachen, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung Miteigentum an den neuen Sachen. Sofern bei der Verbindung oder Vermischung eine Sache, die im Eigentum des Kunden steht, als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt für den Anbieter das Alleineigentum oder das Miteigentum des Anbieters.

6.7 Auf Verlangen des Kunden wird der Anbieter die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20 % (in Worten: zwanzig Prozent) übersteigt.

§ 7 Rügeobliegenheit, Mängelhaftung

7.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels setzen voraus, dass der Kunde seiner Pflicht gem. § 377 HGB zur unverzüglichen Prüfung und Mängelanzeige nachgekommen ist. Erkennbare Mängel muss der Kunde dem Anbieter innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Kalendertagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzeigen. Zur Rechtzeitigkeit genügt der Poststempel der Rügeschrift.

7.2 Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht nur unerheblich mindert bzw. einschränkt, kann der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten Produkte wählen.

7.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Anbieter diese verweigert, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

7.4 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Produkte, sofern die Lieferung mangelhafter Produkte keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.

7.5 Mangelfreie Produkte werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen oder umgetauscht. Die Kosten des Versands, abgeschlossener Versandversicherungen, Verpackungsmaterial und/oder Zölle werden zunächst vom Kunden getragen. Im Falle der rechtmäßigen Rücksendung des jeweiligen Produkts werden diese Kosten durch den Anbieter übernommen. Schäden am Produkt, die allein auf die unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung des Produktes zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Dabei werden Vorschäden und Mängel am Produkt berücksichtigt.

7.6 Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit oder der Eigenschaft des Produktes des Anbieters hat der Anbieter dann nicht zu vertreten, wenn das Produkt vom Kunden nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, d.h. nicht ordnungsgemäß, gelagert (z.B. über die Haltbarkeitsgrenze hinaus) oder transportiert wurde, dauernder direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt wurde, in Berührung mit Wasser, Feuer oder Hitze gekommen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nur insoweit gegenüber dem Anbieter, soweit dem kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters entsprechend den Bedingungen aus Ziffer 8 gegenübersteht.

§ 8 Haftung

8.1 Der Anbieter haftet nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die der Anbieter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

8.2 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach dem Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

8.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die Folge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten Produkte sind.

§ 9 Vertraulichkeit

9.1. Vertrauliche Informationen sind sämtliche vertraulichen und geschützten Informationen und Gegenstände, die geheimhaltungspflichtige Informationen enthalten, d.h. Informationen, die geschäftlicher oder technischer Natur sind, sowie Daten oder Know-how, bereitgestellt in schriftlicher, mündlicher, visueller oder anderer Form, die eine Partei gegenüber einer anderen Partei offenlegt und die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind (im Folgenden „vertrauliche Informationen“).

9.2 Der Kunde und der Anbieter vereinbaren, dass die empfangende Partei für die Dauer des Geschäftes sowie für einen Zeitraum von 5 (in Worten: fünf) Jahren nach Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt, d.h. diese nicht direkt oder indirekt Dritten offenlegt, und für keinen anderen Zweck als den Vertragsgegenstand nutzt.

9.3 Ausgenommen von der Verpflichtung zur Nicht-Verwendung und Geheimhaltung sind:

a) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung frei zugänglich sind, oder nach der Offenlegung ohne ein Verschulden der empfangenden Partei frei zugänglich werden; oder

b) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden; oder

c) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass die empfangende Partei sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, und die nach dem Kenntnisstand der empfangenden Partei von dem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung anderen offengelegt werden können; oder

d) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass sie von der empfangenden Partei selbständig entwickelt wurden, und zwar ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen, die ihr im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages offengelegt wurden.

9.4 Ungeachtet der vorstehend genannten Verpflichtungen darf die empfangende Partei vertrauliche Informationen in dem Maße offenlegen, das für die Einhaltung der Vorgaben von Behörden oder einschlägiger Gesetze oder Bestimmungen erforderlich ist, solange die offenlegende Partei durch die empfangende Partei unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt wird.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

10.1 Personenbezogene Daten von z.B. Ansprechpartnern des Kunden, die vom Anbieter erfasst werden, werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet.

10.2 Die Kontaktdaten des Kundenservice des Anbieters kann über die Internetseite https://canpharma.de/ abgerufen werden.

10.3 Beide Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners mit der Geschäftsverbindung werben, insbesondere mit der Firma, Firmenbestandteilen und/oder Firmenlogo der anderen Vertragspartei.

10.4 Diese Vertriebsbedingungen, das Angebot und die Auftragsbestätigung des Anbieters stellen die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter zum Produkt dar.

10.5 Maßgeblich für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertriebsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieser Vertriebsbedingungen und ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden der Anbieter und der Kunde eine solche Bestimmung vereinbaren, die nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Vertriebsbedingungen.

Oranienburg, November 2023

CanPharma GmbH
Lehnitzstraße 14
16515 Oranienburg
Deutschland

Telefon: +49 30 398008200
Telefax: +49 30 398008229
Mail: info@canpharma.eu
Website: www.canpharma.eu

Geschäftsführung
Kyle Polk, Stefan Jacker

Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin | Registernummer: HRB 12309 NP

Umsatzsteuer-ID
DE126938312

Hauptsitz

CanPharma GmbH
Lehnitzstraße 14
16515 Oranienburg
Deutschland

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