Informationen für Ärzte & Apotheker

Unsere Serviceleistungen und fundiertes Expertenwissen für Fachpersonal – aus der Praxis für die Praxis







Informationen für Ärzte & Apotheker


Die von uns angebotenen Produkte werden aus der getrockneten Blüte der Cannabispflanze gewonnen. Da Cannabis in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes gelistet ist, ist es uns gemäß § 10 des Heilmittelgesetzes nicht gestattet, weitere Informationen und Hinweise zu unseren Produkten zu geben. Fachinformationen zu unseren Produkten können wir daher nur medizinschen und pharmazeutischen Fachkreisen wie Ärzten und Ärztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen zugänglich machen.

In unserer Infothek erhalten medizinische und pharmazeutische Fachleute fundierte Informationen zu unseren Produkten, unseren Serviceleistungen und zur

Cannabinoid-Therapie. Überzeugen Sie sich von unserem Fachwissen und unseren weiterführenden Services in unserem ausführlichen Fachbereich.

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CanPharma verfügt über eine pharmazeutische Großhandelserlaubnis nach §52a des Arzneimittelgesetzes sowie eine Lizenz zum Umgang mit Betäubungsmitteln im Sinne des §3 des Betäubungsmittelgesetzes. Darüber hinaus verfügt CanPharma über ein GDP-zertifiziertes Qualitätssicherungssystem.

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