Stetige Qualitätskontrollen garantieren die erstklassige und standardisierte Qualität unserer Produkte. Unsere Produzenten befolgen höchste Anbau- und Herstellungsstandards nach GMP– und GACP-Richtlinien. Zudem werden strengste Qualitätsvorschriften während Versand und Vertrieb unserer Produkte eingehalten.
Die von uns angebotenen Produkte werden aus der getrockneten Blüte der Cannabispflanze gewonnen. Da Cannabis in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes gelistet ist, ist es uns gemäß § 10 des Heilmittelgesetzes nicht gestattet, weitere Informationen und Hinweise zu unseren Produkten zu geben. Fachinformationen zu unseren Produkten können daher nur qualifiziertem Personal wie Ärzten oder Apothekern zugänglich gemacht werden.
In enger Zusammenarbeit mit teilnehmenden Apotheken stellen wir ab dem ersten Quartal 2021 kostenlos den CanPharma-Patientenausweis aus.
Mit diesem Dokument, das Sie über die Apotheke beantragen können, ist es Ihnen möglich, sich jederzeit als Cannabis-Patient auszuweisen. So können Sie belegen, dass Ihnen medizinisches Cannabis auf Rezept verschrieben wurde und Sie zum Besitz und zur Einnahme berechtigt sind.